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BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 31.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtzeitige Benachrichtigung eines Beamten von seiner beabsichtigten Entlassung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 02.06.1981 - 4 K 197/80
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.1982 - 4 S 1560/81
- BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 31.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82
Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 31.83
Der beschließende Senat hat die hiermit zusammenhängenden Fragen im Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 27.82 - (BVerwGE 68, 197 [199 f.]) rechtsgrundsätzlich entschieden.Der beschließende Senat hat in BVerwGE 68, 197 (201 f.) [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] ausgeführt, die Behörde erfülle die ihr nach dem Personalvertretungsgesetz obliegende Mitteilungspflicht nur dann, wenn der Beamte klar erkennen könne, daß er die Entscheidung über sein personalvertretungsrechtliches Antragsrecht nunmehr zu treffen habe.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1984 - 2 B 31.83
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung das Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).